Solarstromförderung

Solarstrom für Elektrofahrzeuge

Solarstromförderung

Bis zu 10.200 Euro Zuschuss: Neue Förderung der privaten Nutzung von Solarstrom für Elektroautos ist auf dem Weg. Ab dem 26.09.2023 können die Förderanträge bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für eine umweltfreundliche Kombination aus Photovoltaikanlage, Ladestation und Stromspeicher gestellt werden.

Das neue Förderprogramm „Solarstrom für Elektrofahrzeuge (442)“ startet am 26. September 2023. Das Ziel dieser Förderung ist es, dass Sie als Privatperson Ihr Elektrofahrzeug mit selbsterzeugtem klimafreundlichen Solarstrom aufladen können.
Das Wichtige über die Förderung „Solarstrom für Elektroautos (442)“ in Kürze (Quelle: KfW):

  • Zuschuss bis zu 10.200 Euro
  • Förderung für den Kauf und Anschluss von drei Komponenten zusammen: Ladestation, Photovoltaikanlage, Solarstromspeicher
  • Zuschuss für Eigentümer/innen von selbstgenutzten Wohngebäuden, die ein Elektroauto bereits besitzen oder verbindlich bestellt haben

Was genau wird Gefördert? Und wie hoch sind die Förderungsbeiträge?

Um diesen Zuschuss zu erhalten, gibt der Gesetzgeber einige Anforderungen vor. Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

  • der Kauf einer neuen Ladestation mit mind. 11 Kilowatt Ladeleistung: 600 Euro pauschal oder 1.200 Euro mit einer bidirektionalen Ladestation
  • der Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit mind. 5 Kilowattpeak (kWp) Spitzenleistung: 600 Euro pro Kilowattpeak, maximal 6.000 Euro
  • der Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit mind. 5 Kilowattstunden (kWh) Speicherkapazität: 250 Euro pro Kilowattstunde, maximal 3.000 Euro

Dazu werden die Einbau- und Anschlussarbeiten für die Gesamtanlage sowie ein Energiemanagement-System zur Anlagensteuerung gefördert. Dabei müssen die Komponente fabrikneu (unbenutzt) und zum Zeitpunkt des Antrags weder gekauft noch bestellt sein. Diese Förderung kommt für Sie in Fragen, wenn Sie oder jemand in Ihrem Haushalt ein Elektrofahrzeug (kein Hybridfahrzeug) entweder bereits gekauft oder zum Zeitpunkt der Antragstellung verbindlich bestellt hat.
Dabei können Sie die Förderung nur dann beanspruchen, wenn Ihr Wohngebäude schon besteht und bezogen ist. Wohnen Sie z.B. in einem vermieteten Wohnobjekt, Ferien- oder Wochenendhaus, verfällt der Anspruch auf Förderung.
Die KfW-Website bietet einen Vorab-Check, mit dem Sie überprüfen können, ob Sie für das Förderprogramm in Frage kommen.


Wie funktioniert es weiter?

1. Information einholen und Komponenten auswählen

Bevor Sie Ihren Förderantrag bei der KfW einreichen, stellen Sie sich Ihr Förderkombination aus Photovoltaikanlage, Ladestation und Solarstromspeicher zusammen. So bietet EVO als Ihr zuverlässigen Partner alle Komponente aus einer Hand, inklusive Lieferung und Montage. Unsere Fachexperten in Ihrer Nähe beraten Sie unverbindlich und stehen Ihnen gerne zur Seite.

 

2. Zuschuss beantragen

Haben Sie ein unverbindliches Angebot für Ihre Photovoltaikanlage, Ihren Stromspeicher und Ihre Ladestation erhalten, stellen Sie Ihren Antrag im Kundenportal der KfW. Erst nachdem Sie den Antrag genehmigt bekommen haben, können Sie die ausgewählten Komponenten bestellen.

 

3. Vorhaben umsetzen

Nach Erhalt der Zusage für den Zuschuss können Sie die Bestellung der Komponenten veranlassen und die Installation in Auftrag geben. Unsere eigenen Montageteams kümmern sich um alle Installationsarbeiten und die Inbetriebnahme Ihrer Gesamtanlage.

 

4. Nachweise erbringen und Zuschuss erhalten

Ab März 2024 müssen die Nachweise für die Durchführung erbracht und im Kundenportal der KfW hochgeladen werden, um den Zuschuss von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu erhalten.

Weitere Details und Unterstützung erhalten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch mit unseren Photovoltaikexperten.

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