Die Wiederaufnahme der Neubaförderung für energieeffiziente Gebäude

Ulm , April 2022: Ab dem 20.04.2022 können wieder neue Anträge bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für den Neubau von energieeffizienten Gebäuden gestellt werden. Die Wiederaufnahme der Neubauförderung erfolgt allerdings zu geänderten Bedingungen und in deutlich begrenztem Umfang. So waren die wieder gestarteten BEG-Neubauförderung in einigen Kreditvarianten bereits am ersten Tag erschöpft.

Ab dem 20.04.2022 erfolgt die Korrektur des Förderstopps für energieeffiziente Neubauten im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) , welche die KfW im Januar 2022 verhängt hat.

Mit der Wiederaufnahme der Neubauförderung legt die Bundesregierung ihren Förderschwerpunkt auf die klimatisch wirkungsvollere Bestandssanierung. Künftig fördert der Gesetzgeber nicht mehr den Einbau von Gasheizungen. Im Rahmen von Neubauvorhaben werden nur noch Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien gefördert. Markus J. Schmidt, Geschäftsführer der EVO Gruppe erläutert: „Das Auslaufen der Förderung für Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, ist überfällig. Es ist definitiv ein Schritt in die richtige Richtung“.

Neubauförderung: wieder gestartet und schon eingestellt?
Für die Anträge zu Neubauvorhaben stehen ab dem 20.04.2022 begrenzte Haushaltsmittel in Höhe von 1 Milliarde Euro und nur bis zum 31.12.2022 zur Verfügung. Da es vorherzusehen ist, dass diese Fördersumme sehr schnell ausgeschöpft sein wird, hat der Gesetzgeber die Fördersätze um die Hälfte reduziert.

Ab dem 20.04.2022 wurde die Neubauförderung für die Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufe 40 abgeschafft. So wurden nur die Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufen 40 Erneuerbare Energien („EE“), 40 Nachhaltigkeit („NH“) und 40 Plus als förderfähig erklärt. Die Zuschussvariante kann nur noch von Kommunen (Programm 464) und von Betroffenen des Hochwassers 2021 genutzt werden. “Die Streichung der Neubauförderung für weniger effiziente Gebäude wird dazu führen, dass die Baustandards für Bauvorhaben dramatisch sinken werden. Weiterhin macht die 45%-ige Reduzierung des Tilgungszuschusses den Neubau zu einem ambitionierten, energetischen Standard aus Bauherren-Sicht wohl leider unwirtschaftlicher“, kritisiert Markus J. Schmidt.

Die Reduzierung der Fördersätze konnte jedoch nicht verhindern, dass die Fördermittel in der Kreditvariante bereits am ersten Tag der Wiederaufnahme komplett aufgebraucht wurden. Da die in der Stufe 1 zur Verfügung gestellten Fördermittel bereits ausgeschöpft sind, wird die Neubauförderung ausschließlich für den Standard Effizienzhaus-/Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeit als Kreditvariante angeboten. Anträge der Klassen EE-Stufe 40 und 40 Plus sind somit endgültig nicht mehr möglich. Künftig werden noch strengere Bedingungen für Neubauförderung gelten, um in der Zukunft höhere Baustandards durchzusetzen.

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