Zeit für das Gebäudeenergiegesetz

Das bringt der Koalitionsvertrag kl

Ulm, Februar 2018: Bis 2050 soll der Primärenergiebedarf von Gebäuden um 80 Prozent gegenüber 2008 sinken. Um dieses im Klimaschutzplan formulierte Ziel zu erreichen, sind sowohl im Neubau wie auch im gesamten Gebäudebestand große Anstrengungen notwendig. EVO spricht sich deshalb – wie viele unabhängige Experten – für ein klar formuliertes Gebäudeenergiegesetz aus.

„Wenn das Ziel der emissionsfreie Gebäudebestand ist, müssen jetzt die richtigen Impulse vom Gesetzgeber kommen,“ sagt Markus Schmidt, Leiter der EVO Gruppe, angesichts des kürzlich veröffentlichten Koalitionsvertrags der neuen Regierungskoalition. „Davon ist die bestehende Gesetzgebung leider noch weit entfernt. Die CO2-Emissionen sollten endlich zur relevantenSteuergröße werden.“ Bisher erfolgt die Bewertung anhand theoretischer Referenzgebäude, die einen maximalen kWh-Verbrauch vorgeben. Experten plädieren längst dafür, die Emissionen in den Fokus zu stellen. Dafür wäre jetzt die Gelegenheit: Denn im Hinblick auf die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie sollen alle bislang für Gebäude geltenden energetischen Anforderungen des Energieeinspargesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzt (EEWärmeG) zusammengeführt werden.

Gesetzentwurf auf drei Seiten
So hat die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB e.V.), zu deren Mitgliedern EVO zählt, einen auf drei Seiten komprimierten Entwurf eines Gebäudeenergiegesetzes als Alternative zum bisherigen Gesetzesentwurf veröffentlicht. Er ist bewusst einfach und zielorientiert formuliert. DGNB Präsident Prof. Alexander Rudolphi weist im Zusammenhang damit auf die Gefahr hin, dass im Falle einer umständlichen EnEV-Novellierung am Ziel vorbei diskutiert wird. „Dem zum Ende der vergangenen Legislaturperiode vorgestellten Entwurf eines Gebäudeenergiegesetzes fehlen der klare Bezug und das unumstößliche Ziel, als wirksames Instrument dazu beizutragen, die Klimaschutzziele zu erreichen“. Hier der Entwurf des DGNB für das GEG 2050:  www.e-v-o.de/https://www.e-v-o.de/dateien/2018/02/GEG2050.pdf

Chance für den Klimaschutz vertan?
Auch der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) erkennt im bisher vorliegenden Gesetzentwurf noch keinen deutlichen Schritt nach vorn: Er stelle eine vertane Chance für den Klimaschutz im Allgemeinen und einen Ausbau der Erneuerbaren Wärme- und Kälteversorgung im Speziellen dar. Aus Sicht von Markus Schmidt würden die europarechtlichen Vorgaben der Bundesregierung genügend Spielraum eröffnen, um den Eigentümern mehr Planungs- und Investitionssicherheit zu verschaffen. „Was fehlt, ist eine konsequentere Heizungsmodernisierung und absolute Grenzwerte bei den CO2-Emissionen. Im Sektor Mobilität wird dies bereits praktiziert, zumindest über den Flottenverbrauch pro Hersteller. Dabei sind umweltfreundliche und nachhaltige Heiztechnologien im Gebäudebereich längst da. Deshalb müssen die Klimaschutzziele jetzt im Gesetz verankert werden, oder sie bleiben eine Absichtserklärung.“ EVO Elektroheizungen beispielsweise erzeugen die Wärme ohne CO2-Emissionen vor Ort und ermöglichen in Kombination mit Solarstromanlage und Energiespeicher einen nahezu autarke Wärmeversorgung fürs eigene Zuhause – mit grünem Strom aus erneuerbaren Energiequellen.

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